Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stier

Gelangensbestätigung: Übergangsfrist verlängert

Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 31. 12. 2013 verlängert. Bis dahin können die Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen noch nach der alten (bis zum 31. 12. 2011 geltenden) Rechtslage geführt werden. Somit ist das neue Recht erstmals zwingend auf Umsätze anzuwenden, die ab dem 01. 1. 2014 ausgeführt werden (Einzelheiten hierzu vgl. auch Ausgabe 4/2013 dieser Mandanten-Information).

(Veröffentlichung: 11/13)
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Volkmar Stier
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