Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stier

SEPA kommt

Die Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren zum 1. 2. 2014 und damit der endgültige Umstieg auf die SEPA-Verfahren rücken näher. Die Änderungen betreffen nicht nur den Wechsel von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC, sondern erfordern in vielen Organisationen einen hohen Umstellungsaufwand.

Auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren müssen sich Unternehmen jetzt vorbereiten. Es gibt grds. keine Übergangsfrist. Ausnahme: der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. 2. 2016 weiter nutzen.

Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen können (unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Die Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

Für Unternehmen gibt es zwei Lastschriftverfahren:

  • Die SEPA-Basislastschrift steht allen offen. Eine SEPA-Basislastschrift kann – wie eine Einzugsermächtigung – innerhalb von acht Wochen nach Be-lastung zurückgegeben werden.
  • Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich. Sie ähnelt den heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe.

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind die SEPA-Mandate. Diese umfassen sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung. Die verbindlichen Mandatstexte für die SEPA-Mandate (SEPA-Lastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschriftmandat) erhalten Sie u. a. bei Ihrem kontoführenden Institut.

Hinweis: Sofern Sie sich bisher noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben sollten, wird es höchste Zeit: die Auswirkungen von SEPA sind – in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht – komplex und sollten nicht unterschätzt werden. Weitere Infos erhalten Sie auch unter www.sepadeutschland.de.

(Veröffentlichung: 10/13)
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Volkmar Stier
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