Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stier

Kindergeld: Fallbeil-Wirkung ist verfassungsgemäß

Hintergrund: Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes für die Gewährung des Kindergelds irrelevant. Im Übrigen entfällt der Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, wenn die Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Grenzwert von 8.004 € übersteigen (Fallbeil-Wirkung).

Streitfall: Ein Vater bezog für seinen Sohn, der sich in den Jahren 2002 bis 2006 in Berufsausbildung befand, Kindergeld. Die Familienkasse bewilligte für das Jahr 2005 kein Kindergeld, da die Einkünfte und Bezüge des Sohnes den (damals) geltenden Jahresgrenzbetrag von 7.680 € um einen Betrag von 4,34 € überschritten. Die Klage des Vaters blieb vor den Finanzgerichten ohne Erfolg.

Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Vaters nicht zur Entscheidung angenommen. Aus den Gründen des Beschlusses ergibt sich Folgendes:

  • Der grundrechtlich garantierte Schutz von Ehe und Familie fordert, dass das Existenzminimum jedes einzelnen Familienmitglieds steuerfrei bleiben muss.
  • Mindestens das, was ein Sozialhilfeempfänger zur Deckung seines Bedarfs aus öffentlichen Mitteln erhält, muss auch dem erwerbstätigen Steuerpflichtigen steuerfrei verbleiben.
  • Es ist verfassungsgemäß, wenn die Gewährung des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergelds davon abhängig ist, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte und Bezüge gedeckt ist.
  • Typisierend darf der Gesetzgeber hierbei von dem für erwachsene Steuerpflichtige geltenden Grundfreibetrag ausgehen.
  • Das Sozialstaatsprinzip erfordert nicht, dass neben dem Existenzminimum des Kindes durch den Grundfreibetrag zusätzlich Kindergeld gewährt werden soll, obwohl das Kind mit seinen Einkünften selbst in Höhe des Grundfreibetrags verschont bleibt.
  • Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Grenzbetragsregelung als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung auszugestalten, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
    • Hinweis: Eltern und deren volljährige Kinder sollten immer über die Einnahmen der Kinder kommunizieren, damit nicht wegen einiger weniger Euro das gesamte Kindergeld riskiert wird.

      (Veröffentlichung: 10/10)
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Volkmar Stier
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