Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stier

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist zum Jahresanfang in Kraft treten. Wichtige Maßnahmen im Überblick:

1. Kinder: Der Kinderfreibetrag wurde zum 1. 1. 2010 auf 7.008 € und das Kindergeld um 20 €/Kind erhöht. Daher wurden auch die Unterhaltssätze für Trennungs- und Scheidungskinder (Düsseldorfer Tabelle) angepasst.

2. Erbschaft-/Schenkungsteuer: Ab 2010 wurden die

  • Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 Prozent bis 43 Prozent gesenkt und die
  • Bedingungen zur Unternehmensnachfolge geändert:
    • 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens bleiben nun steuerfrei, wenn
    • das Unternehmen fünf Jahre fortgeführt wird (vorher: sieben Jahre) und
    • die erforderliche Mindestlohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, um die Verschonung ungekürzt erhalten zu können, statt 650 Prozent künftig 400 Prozent beträgt. Diese Lohnsummenregelung gilt nur für Firmen mit min. 21 Beschäftigten (früher: min. 11 Mitarbeiter).
    • 100 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn
    • -
    • das Unternehmen statt bisher zehn Jahre nunmehr sieben Jahre fortgeführt wird und
    • -
    • die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 700 Prozent (vorher: 1.000 Prozent) der Ausgangssumme gesunken ist. Diese Lohnsummenregelung gilt nur bei Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern (vorher: min. 11 Beschäftigte).
    • Zudem darf das sog. unschädliche Verwaltungsvermögen weiterhin nur max. 10 Prozent betragen.
    • Die Verbesserungen gelten für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31. 12. 2008 entstanden ist. Wurde für Erbschaften aus 2007/2008 auf Antrag bereits das neue Recht angewendet, gelten die verbesserten Verschonungsvoraussetzungen auch rückwirkend.
  • Hinweis: Mittlerweile wurden drei Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz eingereicht und dabei zahlreiche Verfassungsverstöße geltend gemacht. So hätte dem Bund u. a. bereits die notwendige Gesetzgebungskompetenz gefehlt. Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz sei ebenfalls ungültig gewesen, weil damals die hessische Landesregierung von Roland Koch (CDU) nur geschäftsführend im Amt gewesen sei. Betroffen von der Verfassungsbeschwerde sind u. a. der neue Erbschaftsteuertarif einschließlich der Freibetrags- und Steuerbefreiungsregelungen.

3. Umsatzsteuer: Hier wurde der Mehrwertsteuersatz für kurzfristige Beherbergungsleistungen von bis zu sechs Monaten ab dem 1. 1. 2010 auf 7 Prozent ermäßigt. Dies umfasst folgende Leistungen:

  • kurzfristige Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung Fremder,
  • Umsätze des klassischen Hotelgewerbes,
  • kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie
  • kurzfristige Überlassungen von Campingflächen für das Aufstellen von Zelten und zum Abstellen von Wohnwagen und Caravans.

4. Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen: Hier wurde

  • bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“)
    • die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufgehoben,
    • der Abzug von Verlusten bei bestimmten Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen – soweit erforderlich – wieder zugelassen („Konzernklausel“) und
    • der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zugelassen;
  • bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“)
    • die höhere Freigrenze (= „weniger als 3 Mio. €“) dauerhaft,
    • ein Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren eingeführt sowie
    • die sog. Escape-Klausel überarbeitet und für Konzerne mit Sitz in Deutschland anwendbar gemacht;
  • bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen
    • der Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65 Prozent auf 50 Prozent reduziert;
  • bei der Grunderwerbsteuer
    • nach dem 31. 12. 2009 verwirklichte Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer befreit; dies gilt nicht, wenn ein im Zeitraum vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 verwirklichter Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird;
  • bei den Ertragsteuern
    • ein Wahlrecht eingeführt, nach dem die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € oder die Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € anzuwenden ist.
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Hinweis: Die Neuerungen sind im Einzelnen sehr komplex und die Auswirkungen bei den Betroffenen stets im Einzelfall zu prüfen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

(Veröffentlichung: 4/10)
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Volkmar Stier
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