Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stier

Kosten für die Erstausbildung doch keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses werden nun doch nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt, sondern bleiben Sonderausgaben. Dies soll rückwirkend für Veranlagungszeiträume ab 2004 gelten. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs beschloss der Bundestag am 27. 10. 2011 damit eine „Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage“. Zugleich ist ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 € auf 6.000 € geplant.

(Veröffentlichung: 12/11)
zurück zur Auswahl

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Volkmar Stier
Dipl.-Kfm.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Friedenstr. 38
26386 Wilhelmshaven

Tel.: 04421 300 48 88
Fax: 04421 35 85 75 9
mobil: 0162 417 42 15
E-Mail: stier@stier-wpg.de
Homepage: www.stb-stier.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung



Valid XHTML 1.0 Transitional